Die Karnevalszeit steht vor der Tür, jede Menge Kostümpartys werden veranstaltet – doch damit steigt auch die Unfallgefahr auf unseren Straßen. Gerade auf dem Heimweg in den Nachtstunden kommt es häufig zu Verkehrsunfällen unter Alkohol- und Drogeneinwirkung mit schweren Personenschäden.

Bereits geringe Mengen an Alkohol beeinträchtigen die Wahrnehmung, das Sehvermögen und die Reaktionsfähigkeit.

Alkoholische Getränke gehören in unserer Gesellschaft bei vielen Anlässen einfach dazu. Auf Feiern und Festen ebenso wie manchmal auch das Glas Rotwein beim Abendessen. Leider finden auch illegale Drogen gerade unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen ihren Zuspruch. Doch werden illegale Drogen weder im gesellschaftlichen Zusammenhang akzeptiert, noch haben sie einen medizinischen Nutzen.

Bei der Einnahme von Alkohol, Drogen und vielen Medikamenten sollte jedoch für jeden gelten: Finger weg vom Steuer!

Nach Genuss, Konsum oder Einnahme all dieser Produkte kann es teils zu enormen Wahrnehmungsstörungen und einer Veränderung des Reaktionsvermögens kommen.

Dies führt dazu, dass die Teilnahme am Straßenverkehr, sei es mit Auto, Lkw, Motorrad oder teilweise auch mit einem Fahrrad, zu einer unberechenbaren Gefahr für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer werden kann!

Um dies zu vermeiden, sollten folgende Hinweise beachtet werden:

 

Gut gewappnet für die nächtliche Heimfahrt

  • Wer trinkt, fährt nicht! Die Heimfahrt sollte vor dem Feiern geplant werden, sei es mit U-Bahnen, Nachtbussen, einem Taxi oder einem freiwilligen aus der Gruppe, der nicht trinkt und alle sicher nach Hause bringt.
  • Nicht übermüdet fahren! Müdigkeit kann sich ähnlich auswirken wie Alkohol – die Reaktionsgeschwindigkeit und das Sehvermögen nehmen deutlich ab. Bei ersten Anzeichen von Müdigkeit (schwere Lider, trockene Mundschleimhaut, Frösteln, Augenreiben) sollte eine Pause eingelegt werden.
  • Für klare Sicht sorgen! Um die Sicherheit bei nächtlichen Fahrten zu erhöhen, sollte jeder die Beleuchtung des Fahrzeugs regelmäßig kontrollieren. Bereits nach 30 Minuten Fahrt auf nasser und schmutziger Fahrbahn sind die PKW-Leuchten so verschmutzt, dass sie 35 Meter weniger weit strahlen.